BALOU - Juristerei (Rechts-Streitereien, Prozesse ... mit Brauerei und Lieferanten)

"Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!"

  • "Es ist nicht alles Gold, was glänzt".
  • "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!"
  • Das gilt auch und gerade für Gastronomen.

 

Diese Sprüche prägen auch und besonders die rechtlichen Seiten der Balou-Historie. Im Folgenden wird deshalb ausführlich dargestellt,

welche juristischen Kämpfe das Balou geführt hat.

 

Zur strukturellen Übersicht der rechts-historischen Erzählung des Balou hier ein

Inhaltsverzeichnis:

0. Vorwort:

Zum Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzungen

1. Allgemein:

Die vertraglichen Verhältnisse zwischen

  • Brauerei/Lieferant auf der einen und dem
  • Gastwirt auf der anderen Seite

2. Konkret:

Die BALOU-Verträge

1. 1988 - 1997

3. Streit:

Um versprochene Rückvergütungen

2. 1988 - 2003

4. Prozesse vor:

  • LG Osnabrück
  • OLG Oldenburg
  • BGH Karlsruhe
  • BGH Karlsruhe
  • Bundesverfassungsgericht

1. Erste Verhandlung vor dem Osnabrücker Landgericht

2. Berufungs-Verhandlung vor dem Oldenburger Oberlandesgericht

3. Vor BGH - Doch Revsion über erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde

4. Revision vor dem BGH Karlsruhe - Mündliche Verhandlung

5. Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil

6. Europäisches Gericht

5. Fazit:

Grundsätzlich und Moralisch

6. Zusammenfassung:

Rückblick auf die sklaven-ähnliche Abhängigkeit vom Lieferanten

 

1. Von 1988 - 1997

2. Von 1998 - 2003

3. Von 2003 - 2006

4. Von 2003 - 2006

5. Von 2003 - 2006

6. Von 2006 - 2006

7. Von 2003 - 2006

8. Von 2006 - 2011

9. Von 2012 - 2023

 

7. Ausblicke und    Zukunft

      1. Im April 2018

      2. Im Juli 2023

 

(Alles berichtet von Wolfgang Dreher)

0. Vorwort:

Zum Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzungen

 

Verträge ... kommt von "vertragen"...


Zu der über 35-jährigen Geschichte des Balou gehört aber auch die Tatsache,

  • "dass nicht alles Gold ist, was glänzt".

Dieser Aspekt hilft gewaltig, hinter die allzu glänzenden Fassaden der Gastronomie-Branche mit ihren "Theater-Aufführungen" zu schauen.


Auf die Geschäftspolitik unseres langjähriger Osnabrücker Getränke-Lieferanten Krause bezogen beleuchtete dieser "Gold-Spruch" dessen Geschäfts-Credo sehr deutlich, indem er auf seiner Webseite unter "Unsere Philosophie" verkünden ließ:

  • " Ein "gutes Geschäft" ist nur dann ein gutes Geschäft,
    wenn alle Seiten davon profitieren."

Gegenüber diesen "Heilsversprechen" hat der DEHOGA ( Deutscher Hotel-und Gaststättenverband) immer wieder auf folgende schlimme Mentalität hinweisen müssen:

  • "Leider vergessen Brauereien und Getränke-Lieferanten immer noch zu oft,
  • dass Gastronomen keine Leibeigenen oder Sklaven sind,
  • sondern dass sie als selbständige Unternehmer existieren müssen".

In diesem Spannungsverhältnis

  • "gutes Geschäft für alle Seiten" und
  • "sklaven-ähnliche Abhängigkeits-Verhältnisse"

gab es in verschiedenen historischen Geschäfts-Konstellationen heftige Reibereien und Streitereien, die das Balou bis vor das Bundesverfassungsgericht führte.

Im Kern ging es dabei:

  • um die vertraglichen Verhältnisse zwischen dem Gastwirt auf der einen und Brauerei / Lieferanten auf der anderen Seite.
1. Allgemein:
Die Vertraglichen Verhältnisse zwischen
  • Brauerei / Lieferant auf der einen und
  • Wirt auf der anderen Seite
 
Der wesentliche Kern solcher Verträge zwischen der Brauerei / Getränke - Lieferant und dem Wirt ist die sogenannte "Getränkebezugsverpflichtung".
  • Sie bedeutet, dass der Gastronom alle Getränke von der Brauerei zu einseitig festgelegten Preisen abnehmen muss.
 
Die angebliche und so häufig gepriesene "wirtschaftliche Bewegungsfreiheit" des gastronomischen Unternehmers wird so vollkommen ausgehebelt, weil
  • der angebliche und so häufig gepriesene "Freie Markt" hier überhaupt nicht existiert.
 
Diese "Knebel - Verträge" (Juristischer Fachbegriff) führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Gastronomie - Branche, weil oft ein fundamentales Prinzip des bürgerlichen Vertragsrechts ausgeblendet wird:
  • einer Leistung muss eine Gegenleistung gegenüberstehen.
 
Auf Kosten des Wirtes als Vertrags-"Partner" gestalten Brauereien und Lieferanten oft die Verträge einseitig für ihre Interessen. Nicht umsonst bezeichnen Brauereien in ihren Verträgen die verpflichteten Betriebe als "Objekt " oder noch deutlicher als "Absatzstätte".
  • Solche einseitig verfassten Verträge können dann sittenwidrig und somit nichtig sein, wenn sich Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis befinden.
 
Normalerweise gewährt die Brauerei ihrem Vertragspartner ein Darlehen, das der Wirt für die Einrichtung seines eigenen oder seines gepachteten Betriebes benötigt.
  • Dieser Geld - Leistung der Brauerei steht dann die Gegenleistung des Wirtes gegenüber, alle Brauerei - Getränke zu diktierten Preisen zu beziehen.

2. Konkret: Die BALOU - Verträge

Wenn die jeweiligen Interessen der Parteien in den Verträgen nicht ausreichend im Sinne von
- "Ein gutes Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn alle Beteiligten davon profitieren" -
berücksichtigt sind, kommt es zu Spannungen und Streit.
 
So geschah es auch:
 

1. 1988 - 1997:

Für die ersten 10 Jahre des Balou (1988 - 1998) war die Rechtslage klar: da wir nicht ausreichend Geld zur Verfügung hatten, mussten wir zusätzlich - um die völlig leerstehenden Räume überhaupt inventarisieren zu können, - von der Brauerei als Leistung verschiedene Darlehen in Anspruch nehmen.
 
Als Gegenleistung mussten wir mit der Bezugsverpflichtung von Getränken die einseitig diktierten Höchstpreise 10 Jahre dulden und gleichzeitig so wirtschaften, dass wir die Darlehen auch zurück zahlen konnten.
 
Regelmäßig beschwerten wir uns schon in dieser Zeit bei unserem Getränke - Lieferanten über seine stets steigenden Abnahme-Preise, die sich von über den marktüblichen Preisen immer weiter entfernten.
  • Juristisches Bewertungs-Prinzip: Wieviel müsste der Gastronom zahlen, wenn er sich ungebunden, also frei am Markt betätigen könnte.

 

Wir hielten dann 10 Jahre durch, weil sich für die Zeit danach bessere Möglichkeiten des Wirtschaftens eröffneten: die Darlehen waren bezahlt und die Getränke Abnahme - Preise wurden günstiger, weil sie marktüblicher festgelegt wurden.

 
Da wir mit unserer gastronomischen Arbeit sehr erfolgreich waren und das Balou sozusagen als existenzsicherndes Lebenswerk betrachteten,
  • kam es schon vorzeitig zur Pachtverlängerung mit der Warsteiner Brauerei und
  • mit dem Getränke-Lieferanten Krause zur Vereinbarung verbesserter Einkaufs - Konditionen der Getränke.

3. Streit um versprochene Rückvergütungen

So geschah es auch:
 

2. 1988 - 2003

 
Ab 1999 begannen die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des gesamten Kolpinghauses. Für das Balou wurden dadurch wesentlich bessere Bedingungen für unsere gastronomische Arbeit geschaffen.
 
Mit der Verlängerung des Pachtvertrages hatten wir auch mit unserem Getränkelieferanten verbesserte Einkaufskonditionen (in Form von Rückvergütungs - Zahlungen) vereinbart.
 
Als wir dann die Auszahlung dieser Rückvergütungs - Summe ansprachen, konnte sich der Getränke - Lieferant nicht mehr an diese Abmachung erinnern, weil sie ja nur mündlich vereinbart war. ( In den vergangenen 10 Jahren hatten wir immer alles mündlich abgesprochen. Das hatte auch immer befriedigend für beide Seiten funktioniert).
 
In der Folgezeit kam es zu heftigen Streitgesprächen, weil der Getränke - Lieferant sich weiterhin weigerte, die aus unserer Sicht gültig vereinbarte Rückvergütung zu zahlen.
 
 
Wir wollten uns das nicht bieten lassen und begannen den sehr zeitraubenden Rechtsstreit mit Rechtsanwälten etc. .
Die dann folgenden Prozesse von 2001 bis 2005 mit der Brauerei und dem Getränke - Lieferanten waren zudem nervenaufreibend und teuer.

4. Prozesse vor:

  • LG Osnabrück
  • OLG Oldenburg
  • BGH Karlsruhe
  • BGH Karlsruhe

War die Rückvergütung vereinbart?

 

1. Erste Verhandlung vor dem Osnabrücker Landgericht

 
In der 1. Instanz kam der Richter des Osnabrücker Landgerichts 2003 nach einer ausführlichen Zeugenvernehmung zu der eindeutigen Feststellung in seinem Urteil,
  • dass die Balou-Forderungen an den Lieferanten berechtigt waren und
  • deshalb die Rückvergütungen gezahlt werden müssten,
  • weil die strittige Vereinbarung auch mündlich vereinbart zustande gekommen war.
 
Diese sehr eindeutigen Feststellungen des LG Osnabrück erfreuten uns sehr, weil wir so wieder an "Gerechtigkeit" in der Gastronomie zu glauben begannen.
 

2. Berufung vor dem Oldenburger Oberlandesgericht

 
Nach diesem klaren Balou - Sieg in Osnabrück legte der Lieferant Krause vor dem Oldenburger Oberlandesgericht in der 2. Instanz Berufung ein.
 
  • Völlig überraschend wurde dort 2003 von den 3 Oldenburger Richtern ( sie waren bekannt dafür, brauerei-freundlich zu entscheiden) eine sonst nicht übliche erneute Zeugen-Vernehmung vorgenommen,
 
  • "weil Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen bestanden hätten".
 

Die im Wesentlichen gleichen Zeugen-Aussagen wurden dort dann im Oldenburger Urteil völlig entgegengesetzt bewertet.

  • Die Balou-Forderungen wurden zurückgewiesen,
  • weil die Zeugen das Gericht nicht "mit der erforderlichen Gewissheit" überzeugen konnten,
  • dass die entsprechende Vereinbarung wirklich zustande kam.
 
Das Osnabrücker Urteil wurde
  • aufgehoben und ins Gegenteil verkehrt.
 
Auch wurde zusätzlich sehr überraschend
  • eine sonst regelmäßig gewährte Möglichkeit der Revision zum BGH von den Oldenburger  Richtern nicht zugelassen.
 
 

3. BGH - Doch Revision über erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde

 
Diese Urteil haben wir als äußerst ungerecht empfunden, weil die Richter uns den Eindruck vermittelten:
  • was nicht sein kann, darf nicht sein -
  • "ein kleiner Wirt gewinnt doch nicht gegen einen großen Lieferanten...".
 
Da zudem (zusätzlich überraschend) vom OLG Oldenburg auch eine (sonst meistens mögliche und auch übliche) Revision im Urteil nicht zugelassen wurde, - wir aber weiterhin für die Zahlung der Rückvergütungen kämpfen wollten, - mussten wir versuchen,
  • über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Bundesgerichshof in Karlsruhe) eine mögliche Revision des Oldenburger Urteils zu erreichen.
 
Mit riesigem Aufwand gelang es uns, - durch eine geschickte Beschwerde-Führung eines sehr erfahrenen Bundesanwaltes am BGH, - über ein solches Beschwerde-Verfahren (nur etwa 3% von 5.000 jährlich werden vom BGH als berechtigt angesehen!)
  • eine erneute Verhandlung über unsere Rückvergütungs - Forderungen zu erreichen.
 
Dass es überhaupt mit unserer Beschwerde gegen den Willen der Oldenburger Richter zu einer Überprüfung ihres Urteils kommen konnte,
  • war ein riesiger Erfolg und stimmte uns und unseren langjährigen, sehr erfahrenen Bundesanwalt am BGH sehr zuversichtlich, in der Sache Recht zu erhalten.
 
 

4. Revision vor dem BGH Karlsruhe - Mündliche Verhandlung

 
  • Bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2005 waren wir persönlich anwesend. Welch ein nicht alltäglicher Fall dort behandelt wurde, mag deutlich werden, wenn selbst der gegnerische Bundesanwalt des Lieferanten in seiner Eröffnungsrede eingestehen wollte,
 
  • dass er "große Symphatien für das Osnabrücker Urteil" habe,
  • denn nach seinem Eindruck "sei hier jemand ganz gewaltig über den Tisch gezogen worden".
  • Aber der erkennende BGH - Senat müsse dennoch das Oldenburger Urteil bestätigen.
 
Fassungslos mussten wir in der Verhandlung dann erleben,
  • wie tatsächlich die zugelassene Revision von den Bundesrichtern dem Balou in der Sache nicht Recht gab
  • und das Vorgehen der Oldenburger Richter,
  • die Beweiswürdigung des Osnabrücker Gerichts nicht zu akzeptieren, für richtig entschied und
  • die Rückvergütung daher als nicht vereinbart ansah.
 

Diese BGH - Entscheidung als Grundsatz-Urteil bedeutete für die allgemeine Rechtssprechung

  • (Auslegung und Anwendung  § 529 - ZPO (Zivile Prozessordnung )

  • eine nicht unwesentliche Umkehrung der bis dahin von politischen Reformern gewollten Stärkung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme.

 

  • Denn wenn die Berufungsgerichte mit diesem Urteil künftig
  • ganz neu ausdrücklich dazu verpflichtet werden sollten,
  • die Zeugenaussagen der 1. Instanzen in einer Berufung erneut verstärkt überprüfen zu können,
  • bedeutet das in der Folge noch mehr Prozesse -
  • was von den Reformbemühungen der Jahre davor in seiner Grund-Intention genau verhindert werden sollte... .
 

Insofern hat dieses Urteil in seiner Kursänderung mit seiner grundsätzlich veränderten Bewertung von Zeugen - Aussagen durch Berufungs - Instanzen eine gewisse "historisch - juristische " Bedeutung erhalten.

Damit ist das Balou in Fragen der ZPO in die Rechtsgeschichte eingetreten.

 
 
 

5. Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil

 
Um doch noch zu einer Auszahlung der uns vom alten Lieferanten versprochenen Rückvergütungen kommen zu können,
  • blieb jetzt nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
 
Gegen das BGH - Urteil legten wir deshalb 2005 eine selbst formulierte Verfassungsbescherde ein,
 
  • um das BGH-Urteil
  • wegen des Verstoßes gegen Grundrechte
  • (Grundrecht auf rechtliches Gehör und
  • Grundrecht auf ein objektiv unwillkürliches Verfahren)
  • durch die unserer Meinung nach falsche Bewertung des OLG-Urteils zu Fall zu bringen und
 
  • das erstinstanzliche Osnabrücker Urteil wieder herzustellen,
  • um damit letzlich dennoch die Auszahlungen der versprochenen Rückvergütungen zu erreichen.
 
  • Auch sollte vom Bundesverfassungsgericht mit unserer Beschwerde überprüft werden,
  • ob der § 529 ZPO vom BGH richtig ausgelegt und angewendet worden war.
 
Unsere Verfassungsbeschwerde wurde leider nicht angenommen.
 
 
Das geschah nicht ganz unerwartet,
 
  • denn wie auch bei den Nichtzulassungsbeschwerden für eine Revision zum BGH werden
  • auch vom Bundesverfassungsgericht lediglich weniger als 3%
  • (von jährlich etwa 6.000) der Verfassungsbeschwerden angenommen,
  • damit es so zu einer erneuten Verhandlung und auch möglichen Entscheidung des betreffenden Falles kommen kann.
 
 

6. Europäisches Gericht

 
Obwohl uns auch geraten wurde,
  • dieses als sehr ungerecht empfundene Rückvergütungs-Geschichte weiter auszufechten,
  • haben wir einen möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof nicht mehr getan,
  • weil das Ganze noch zeit- und nervenaufraubender geworden wäre.
  • Ebenso wären die Kosten eines solchen weiteren Rechtsstreites noch weiter angestiegen.

5. Fazit: Grundsätzlich... Moralisch ...

Das Balou ist mit diesem Fall zwar bei der Neuformulierung von ZPO - Verfahrensgrundsätzen in die ewige Rechtsgeschichte eingegangen.
 
 
Dieser "Ruhm" hat letztlich materiell nichts gebracht, denn
 
  • wir mussten sehr viel Zeit und Nervenkraft aufbringen, um für unser "Recht" auf Rückvergütungen zu kämpfen.
  • Ebenso mussten wir sehr viel Geld für die gesamten Kosten der Anwälte beider Parteien und der jeweiligen Gerichtsverhandlungen bezahlen.
  • Und letztlich haben wir keinen Euro Rückvergütung von dem Getränke - Lieferanten erstreiten können.
 
 
Dennoch ist und bleibt es grundsätzlich richtig,
  • dass sich Gastronomen gegen die oft schier übermächtigen Brauerein / Lieferanten
  • für ihre eigenen berechtigten Interessen auch vor Gericht einsetzen.
 
  • Wir sind jederzeit bereit, über die geführten Prozesse und sonstige Branchen - Erfahrungen Auskunft zu geben.
 
Denn: Wie oben gesagt,
  • ein gutes Geschäft ist nur dann ein gutes, wenn alle Beteiligten davon profitieren.
  • Gastronomen sind keine Leibeigenen oder Sklaven,
  • sie sind und bleiben selbständige Unternehmer,
  • die bei zunehmend angespannter werdenden Marktbedingungen
  • verdammt hart für ihre materielle Existenz kämpfen müssen.
 
 
Wenn aber die Interessen des um seine Existenz kämpfenden Gastronomen in den Veträgen nicht ausreichend berücksichtigt werden, dann müssen wir der oft geäußerten Kritik zustimmen:
 
  • Der gebundene Gastronom hat in seinem sklavenähnlichen Abhängigkeitsverhältnis zu Brauereien und Getränke - Lieferanten "schlechte Karten",
  • denn es ist und bleibt dann in einem modernen Ausbeutungsverhältnis... .

Leider ist das so. Auch wenn sich dank neuerer Rechtssprechungen die Lage nicht mehr so eindeutig einseitig gegen die abhängigen Gastromen richtet, können wir nur weiterhin den Hinweis geben:

  • Bei Vertragsgestaltungen hellwach sein
  • und nicht sofort die vielfach vorgefertigten Formular-Veträge von Brauerei / Lieferant akzeptieren.
 

6. Zusammenfassung:

Rückblick auf sklavenähnliche Abhängigkeit vom Lieferanten

 

1. Von 1988 - 1997

mussten wir 10 Jahre lang die einseitig diktierten Abnahme-Preise unseres Lieferanten für Getränke akzeptieren, weil wir Darlehen erhalten hatten.

2. Von 1998 - 2003


mussten wir leider weitere fünf lange Jahre ebenso die einseitig diktierten Abnahme-Preise unseres Lieferanten Krause für Getränke bezahlen, weil die aus unserer Sicht abgemachten Rückvergütungen von den Gerichten letztlich nicht bestätigt werden konnten.

Zu diesem Zeitpunkt wagten wir es noch nicht, uns (vetragsbrüchig) von einem einen anderen Lieferanten mit marktüblichen Preisen beliefern zu lassen. Das machten wir erst viel später, leider viel zu spät.


3. Von 2003 bis 2006


Nachdem wir von 1988 bis 2003 fünfzehn Jahre gezwungenermaßen die marktunüblichen überhöhten Abnahme - Preise gezahlt hatten, ersetzten wir 2003 endlich den alten Lieferanten durch einen neuen.
Jetzt konnten wir uns endlich - nach 15 Jahren "sklavenähnlicher" Abhängigkeit - am Markt als normaler freier Unternehmer betätigen. Die gleichen Brauerei - Biere konnten wir so um über 35% (!) günstiger einkaufen!



4. Von 2003 bis 2006


Die Reaktion der Brauerei und des alten Lieferanten Krause erfolgte prompt: wir erhielten wegen dieses ungewollten Lieferanten Wechsels von unserem damaligen Haupt - Verpächter, der Warsteiner Brauerei, sofort eine Räumungsklage.

In der 1. Instanz in Osnabrück wurde diese Räumungsklage dann eindeutig und klar zurück gewiesen. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass wir nach über 15 Jahren das Recht hätten, uns am Markt frei zu betätigen. Die Brauerei verzichtete auf eine Berufung.


5. Von 2003 bis 2006


wurde dann versucht, auf Betreiben unseres damaligen Verpächters (der Warsteiner Brauerei) und des alten Getränke-Lieferanten Krause uns als "Querulanten" - (wegen der vergangenen Prozesse) - aus dem Kolpinghaus zu entfernen, indem die zum November 2006 auslaufenden Verträge nicht verlängert werden sollten

Das war ein schier unglaublicher Schlag für uns.

Die Information, dass die bestehenden Verträge nach 2006 nicht verlängert werden sollten, erhielten wir (UNVERGESSEN) genau am Ossensamstag 2006 mittags um 12 Uhr. Das war ein schier unglaublicher Schlag für uns.


Schon erneut die schmerzliche Erfahrung gemacht zu haben, dass "Recht haben und Recht kriegen zweierlei Dinge sind", war schlimm genug gewesen.

Jetzt sollte auch noch auf Druck der Warsteiner Brauerei und des alten Getränke-Lieferanten Krause unser "Lebenswerk Balou" als unsere materielle Existenzgrundlage zerstört werden. Und das nach über 18 Jahren erfolgreicher gastronomischer Arbeit.

In der Folgezeit durften wir schmerzhaft erleben, wie verschiedene Interessenten, - vom alten Getränke-Lieferanten Krause als mögliche neue Nachfolge-Pächter geschickt, - unser Balou "inspezierten".

Das waren nicht gerade angenehme Situationen... .

6. Von 2006 - 2006


Doch wir gaben nicht auf. Wer nicht kämpft, hat schon verloren... .

Als wir dann im Frühjahr 2006 mit viel Verzweiflung und großer Mühe erreichen konnten, dem neu formiertem Vorstand des Kolpinghauses in einem Gespräch unser angebliches "Querulantentum" (wegen der Prozesse) noch einmal erläutern zu dürfen, wurden "die Karten neu gemischt", weil wir anhand der Prozess - Akten überzeugend darstellten, dass die von uns angestrengten juristischen Streitereien wegen der nicht gezahlten Rückvergütungen von Krause aus unserer Sicht berechtigt waren.
Also kein "Querulantentum", sondern berechtigter Kampf um Durchsetzung der eigenen Interessen.

Nach längeren Verhandlungen kam es zu einem neuen Pachtvertrag mit dem Hauseigentümer Kolpinghaus e.V., obwohl von der Brauerei und dem alten Lieferanten verschiedene andere Interessenten zur Übernahme des Balou vorgeschlagen worden waren.

So konnten wir das Balou als unser Lebenswerk doch fortführen ....
Das Ganze hatte aber dann doch wiederum eine höchst nachteilige Bedingung für uns, die wir nach gründlicher Überlegung leider "schlucken" mussten.


7. Zwischen 2003 und 2006


war es ohne unser Wissen leider zu neuen Verträge zwischen dem Kolpinghaus und der Warsteiner Brauerei zusammen mit dem altem Lieferanten Krause gekommen: der alte Lieferant durfte ab 2006 das Kolpinghaus mit seinem Preis-Diktat wieder beliefern, weil er dem Kolpinghaus ein Darlehen gezahlt hatte, das über Rückvergütungen der im Kolpinghaus verkauften Getränke-Mengen  zurückgezahlt werden sollte.
Wir hatten durch diese von uns nicht beeinflussbaren Veträge keinen einzigen Vorteil in Form von Darlehen, Rückvergütungen etc. erhalten.


8. Von 2006 bis 2011


waren wir somit als alter und dann neuer Pächter leider wieder gezwungen, uns vom alten Lieferanten zu den bekannten Höchstpreisen ( bei einer minimalen Rückvergütung) beliefern zu lassen.


9. Von 2012 - 2013


Nachdem wir wiederum 5 Jahre lang diese marktunüblichen Abnahme - Preise gezwungenermaßen gezahlt hatten, haben wir 2012 erneut den alten Lieferanten durch einen neuen ersetzt, um zu marktüblichen Preisen Getränke einkaufen zu können.

Dieser Lieferantenwechsel wurde nur möglich, weil der neue Vorstand des Kolpinghauses e.V. (insbesondere der Vorsitzende Herman Glandorf) nach eigener Zahlen-Überprüfung und nach längeren Gesprächen mit uns beipflichtete, dass der bestehende Bierlieferungsvertrag unfair und sittenwidrig ist, und wir das auch mit einem möglich Streit vor Gericht bestätigen lassen würden. In der Konsequenz hat das Kolpinghaus die 2006 abgeschlossenen Verträge mit der Warsteiner Brauerei und Krause dann aufgelöst.

So konnten wir 2013 scheinbar endlich -(Pünktlich zu unserem Jubiläum 25 Jahre Balou)- das tun, was immer wieder vom neloliberalem Geist verkündet (in Wirklichkeit als verlogene Phrase versprochen) wird: die völlig freie Betätigung des freien gastronomischen Unternehmers am freien, alles doch so gerecht regulierenden Marktgeschehen.


Fazit im März 2013:


In den vielen Jahren gastronomischer Arbeit im Balou mussten wir 21 Jahre völlig überhöhte, marktunübliche Getränke-Preise an unseren alten Lieferanten Krause zahlen.
Wir haben uns erneut aus dieser "sklavenähnlichen Abhängigkeit" vom alten Lieferanten befreit und können uns endlich wieder als freier Unternehmer am Markt betätigen, indem wir die Brauerei - Getränke endlich zu marktüblichen Preisen ( um über 35% günstiger als vorher) über unseren neuen Lieferanten beziehen.

Ausblick im März 2013:


Immer noch werden wir von der alten Brauerei und dem alten Lieferanten bedrängt und bedroht, die Getränke-Belieferung vom neuen Lieferanten aufzugeben.
Aber nach so vielen Jahren erfolgreicher gastronomischer Arbeit lassen wir uns (auch durch die Androhung neuer Prozesse) nicht mehr einschüchtern.

Osna-Krause und die Warsteiner-Brauerei haben dann weitere Bedrohungen eingestellt.

Unser Pachtvertrag mit dem Kolpinghaus wurde um weitere 10 Jahre verlängert. Wir bestimmen unsere Lieferanten endlich selbst.

 

7. Ausblick und Zukunft

 

1. Rückblick und Zukunft im April 2018:

Wir hoffen sehr, die gute Zusammenarbeit mit dem Kolpinghaus e.V. fortsetzen zu können, so dass wir auch die nächsten Jahre das BALOU im Kolpinghaus als unser Lebenswerk weiterhin betreiben können.

Besonders hervorzuheben bleibt an dieser Stelle rückblickend die standhafte Haltung des Vorstandsvorsitzenden unseres Verpächters Kolpinghaus e.V. Hermann Glandorf.

Ohne dessen konsequentes Eintreten gegen die offensichtlichen Ungerechtigkeiten der Balou-Vertragssituation mit der Warsteiner Brauerei und besonders krass mit dem Getränkelieferanten Krause hätten wir uns nicht von den Knebel-Verträgen "befreien" können.

Uns wurde dadurch ein besseres Wirtschaften und die Sicherung unserer materillen Existenzgrundlage ermöglicht.

 

2. 2023 - Im Juli

Rückblick und Zukunft

Unsere Arbeit im Balou ist

  • in unserer eigenen Balou-Historie von über 35 Jahren
  • noch nie durch Welthistorische Ereignisse
  • so stark direkt beeinflusst worden,
  • wie in den vergangenen drei Jahren.

In der Tat stehen wir im Kleinen wie im Großen,

  • nicht nur, aber auch besonders wegen der Klima-Krise,
  • vor gigantischen Herausforderungen.

Wir müssen verdammt aufpassen,

  • dass bei den Problem-Lösungs-Versuchen
  • der sich verbreiternde "Populismus" und
  • der damit manchmal verbundene Ruf nach einfachen Lösungen, oder wieder
  • sogar der unüberhörbare Ruf "nach dem starken Mann"
  • unser gesamt-gesellschaftliches Klima nicht weiter vergiftet und
  • alles nicht noch weiter nach rechts außen abdriftet.
  • Leider ist eine solche Entwicklung in verschiedenen anderen Staaten schon weiter fortgeschritten.

DENN:

  • Das hatten wir in Deutschland alles schon einmal.
  • Geschichte wiederholt sich nicht.
  • Es gibt aber leider teilweise erschreckende Parallelen zum Scheitern der Weimarer Republik.

Deshalb:

  • ist es an der Zeit, diesem stärker werdendem Zeitgeist auf allen Ebenen energisch entgegenzutreten
  • und sich an die wesentliche Erkenntnis aus der NAZI-Herschaft in Deutschland zu erinnern:

Wehret den Anfängen!

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Die Corona-Pandemie

2020 / 2021 / 2022 hat uns menschlich aber auch wirtschaftlich sehr stark "gebeutelt".

 

  • In diesen Zeiten des "Eingesperrtseins" und in den
  • Zeiten geschlossener gastronomischer Betriebe
  • zeigte sich sehr deutlich,
  • wie wichtig gerade auch das gastronomische Angebot
  • als Ort der zwischenmenschlichen Kommunikation sein kann.

Es würde uns guttun,

  • wenn mehr Wertschätzung auch und gerade
  • für die Arbeit in der Gastronomie erfolgen könnte.

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Der verheerende Krieg Rußlands

gegen die Ukraine vor unserer Haustür

  • bringt tagtäglich grausige Bilder hervor.
  • Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen weltweit
  • spüren auch wir immer stärker,
  • sowohl privat, als auch geschäftlich.

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Im globalen Maßstab haben die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen

  • noch nie (in vielerei Hinsichten) einen so direkten Einfluss
  • auf unsere tagtägliche gastronomische Arbeit gehabt.
  • Das müssen wir tagtäglich
  • immer wieder zu Kenntnis nehmen und
  • damit umzugehen lernen.

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Wir vom Balou haben eine erneute vorzeitige Vertragsverlängerung von 10 Jahren mit dem Kolpinghaus e.V. vereinbart.

Insofern haben wir

  • für die so allgemein schwierige Zukunft
  • einen festen Rahmen erhalten, in dem wir auch künftig
  • unsere gastronomische Arbeit
  • nach über 35 Jahren fortsetzen können.

 

Berichtet von Wolfgang Dreher

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